Honorar

Viele potentielle Mandanten scheuen sich bei rechtlichen Problemen einen Anwalt aufzusuchen, weil sie befürchten, dass unkalkulierbare Kosten

auf sie zukommen. Da die Kosten verständlicherweise für den Mandanten eine wichtige Rolle spielen, halten wir es für unsere Pflicht, Sie bereits beim ersten Beratungsgespräch über die Kosten aufzuklären.

 

Das Anwaltshonorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Die Erstberatung eines Verbrauchers kostet zwischen 50,00 EUR bis maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. Wobei die konkrete Höhe grundsätzlich vom Streitwert abhängt.

 

Selbstverständlich ist es in jedem Fall möglich, unabhängig von den gesetzlichen Gebühren, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen.

Je nach Sachverhalt und Streitwert können wir Sie bereits am Telefon über die ungefähren Kosten aufklären.

 

Wenn Sie vorab wissen möchten, welche Kosten auf Sie zukommen, rufen Sie uns einfach an.


 

 

Kosten


Die Erstberatung eines Verbrauchers kostet zwischen

50,00 EUR

bis maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt.

Wobei die konkrete Höhe grundsätzlich vom Streitwert abhängt.